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Allgemein

Artikel 1 Anwendbarkeit

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von Sun Green Energy Solar Panels, die unter dem Handelsnamen “Sun Green Energy Solar Panels” firmieren, und für alle mit Sun Green Energy Solar Panels geschlossenen Verträge.

1.2 Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und in welchem Fall die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft bleiben.

1.3 Bezieht sich der Käufer auch auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so gelten diese Bedingungen nicht, es sei denn, Sun Green Energy Solar Panels hätte dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.4 “Käufer” bezeichnet jeden Besucher der Internetseiten oder jede natürliche oder juristische Person, die in einem Vertragsverhältnis jeglicher Art mit Sun Green Energy Solar Panels steht oder stehen wird.

1.5 Sun Green Energy Solar Panels ist berechtigt, Dritte bei der Durchführung eines Vertrages mit dem Käufer einzusetzen.

1.6 Sun Green Energy Solar Panels behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern oder zu ergänzen.

Artikel 2 Angebote und Vertragsabschluss

2.1 Angebote oder Kostenvoranschläge sind als Aufforderung an potenzielle Käufer zu verstehen, ein Angebot abzugeben. Sun Green Energy Solar Panels ist hieran in keiner Weise gebunden, es sei denn, dies wurde schriftlich und eindeutig festgehalten. Die Annahme der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den potenziellen Käufer gilt als Angebot und führt nur dann zum Abschluss eines Vertrages, wenn die übrigen Bestimmungen dieses Artikels erfüllt sind.

2.2 Angebote gelten solange der Vorrat reicht.

2.3 Ein personalisiertes Angebot hat eine Gültigkeitsdauer von zwei (2) Wochen, es sei denn, im Angebot ist ein anderer Zeitraum angegeben.

2.4 Ein Angebot des potenziellen Käufers gemäß Artikel 2.1
gelten unter einem der folgenden Umstände als erfolgt:
– der potenzielle Käufer hat genau angegeben, welches Produkt und/oder welche Dienstleistung er erhalten möchte;
– Ein Angebot wurde vom Käufer unterzeichnet und von Sun Green Energy Solar Panels für den Fall erhalten, dass Sun Green Energy Solar Panels ein namentliches Angebot abgegeben hat;
– der potenzielle Käufer seine Daten auf der entsprechenden Eingabemaske der Internetseite eingegeben und die entsprechenden Daten (“Bestellformular”) elektronisch an Sun Green Energy Solar Panels gesendet hat und diese Daten von Sun Green Energy Solar Panels empfangen wurden.

2.5 Ein Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem eine Auftragsbestätigung an den Käufer übergeben wurde oder, falls das Angebot über die Internetseite abgegeben wurde, per E-Mail an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse gesendet wurde. Diese Vereinbarung kann von Sun Green Energy Solar Panels widerrufen werden, falls der Käufer die Bedingungen nicht erfüllt oder in der Vergangenheit erfüllt hat. In diesem Fall wird Sun Green Energy Solar Panels den Käufer innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Bestellung informieren.

2.6 Der Käufer und Sun Green Energy Solar Panels vereinbaren ausdrücklich, dass durch die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen ein gültiger Vertrag geschlossen wird, sobald die Bedingungen in den Artikeln 2.4 und 2.5 erfüllt sind. Insbesondere berührt das Fehlen einer gewöhnlichen Unterschrift nicht die Verbindlichkeit des Angebots und dessen Annahme. Die elektronischen Dateien von Sun Green Energy Solar Panels gelten, soweit gesetzlich zulässig, als Beweisvermutung.

2.7 Informationen, Bilder, Mitteilungen mündlich, telefonisch per E-Mail und Erklärungen et cetera in Bezug auf alle Angebote und die wichtigsten Eigenschaften der Produkte werden so genau wie möglich angezeigt oder gemacht. Sun Green Energy Solar Panels garantiert jedoch nicht, dass alle Angebote und Produkte vollständig mit den angegebenen Informationen übereinstimmen et cetera. Abweichungen können grundsätzlich nicht zu einer Kompensation und/oder Auflösung führen.

Artikel 3 Loben

3.1 Alle Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, in Euro ausgedrückt, gemäß den diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen.

3.2 Sonderangebote gelten nur solange der Vorrat reicht.

3.3 Der Käufer schuldet den Preis, den Sun Green Energy Solar Panels ihm in seiner Bestätigung gemäß Artikel 2.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitgeteilt hat. Offensichtliche (Manipulations-)Fehler im Angebot, wie z.B. offensichtliche Ungenauigkeiten, können auch nach Vertragsschluss durch
Sun Green Energy Sonnenkollektoren werden korrigiert.

3.4 Die Versandkosten sind nicht im Preis inbegriffen. Für Lieferungen außerhalb der Niederlande gelten Sondertarife. Hinsichtlich bestimmter Zahlungsarten gelten weitere Bedingungen hinsichtlich der Versandart und der damit verbundenen Kosten. Dies wird dem Käufer klar mitgeteilt.

3.5 Erhöhen sich nach dem Angebotstermin ein oder mehrere Selbstkostenpreisfaktoren, auch wenn dies infolge vorhersehbarer Umstände eintritt, ist Sun Green Energy Solar Panels berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen. Wenn eine Preiserhöhung innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Vertrags erfolgt, kann der Verbraucher den Vertrag innerhalb von 10 Tagen auflösen, es sei denn; Die Preiserhöhung resultiert aus einer Macht oder einer Verpflichtung, die dem Lieferanten nach dem Gesetz obliegt oder wenn vereinbart ist, dass die Lieferung mehr als drei Monate nach dem Kauf erfolgt.

Artikel 4 Zahlung

4.1 Bei Bestellungen kann die Zahlung auf folgende Weise erfolgen:
-Vorkasse per Giro oder Banküberweisung und idealerweise wird die bestellte Ware nach Zahlungseingang versendet;
– Bei der Abholung einer Bestellung kann die Zahlung per PIN oder Bargeld erfolgen;
– Sun Green Energy Solar Panels können die Zahlungsmöglichkeiten in Zukunft erweitern. Weitere Zahlungsmöglichkeiten werden über die Internetseite bekannt gegeben.

4.2 Für den Fall, dass Sun Green Energy Solar Panels eine Zahlungsfrist vereinbart hat, kommt der Käufer mit dem bloßen Ablauf dieser Frist in Verzug. Zahlungsbedingungen können nur unter noch festzulegenden und zu vereinbarenden Bedingungen schriftlich vereinbart werden.

4.3 Bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug des Käufers schuldet der Tag, an dem die Zahlung spätestens bis zum Tag der vollständigen Zahlung des ausstehenden Betrages hätte erfolgen müssen, die gesetzlichen Zinsen, wobei ein eingegangener Monat für einen vollen Monat gezählt wird.

4.4 Der Käufer haftet auch für alle (außer-)gerichtlichen Inkassokosten jeglicher Art, die Sun Green Energy Solar Panels infolge der Nichteinhaltung seiner (Zahlungs-) Verpflichtungen durch den Käufer entstehen mussten. Die vom Käufer geschuldeten außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 15% des geschuldeten Betrages und überschreiten niemals die maximal zulässigen Inkassokosten. Die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen kann bis zur Zahlung des Rechnungspreises ausgesetzt werden.

4.5 Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Sun Green Energy Solar Panels berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen oder die (weitere) Lieferung auszusetzen, bis der Käufer die Zahlungsverpflichtungen, einschließlich der Zahlung der fälligen Zinsen und Kosten, vollständig erfüllt hat.

4.6 Wenn der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet, ist Sun Green Energy Solar Panels ohne vorherige Aufforderung und / oder Inverzugsetzung zu den Produkten berechtigt. Rufen Sie die Vereinbarung ab und lösen Sie sie auf. Der Käufer erteilt Sun Green Energy Solar Panels die Erlaubnis, die Produkte bei Bedarf zu verwenden
zu entfernen und abzurufen, sowie wird Käufer Sun Green Energy Solar Panels bieten jede Gelegenheit dazu. Diese Einwilligung bezieht sich auch auf die Situation, in der die Verifizierung oder etwas
eine solche hätte stattgefunden. Die Entfernung der Produkte erfolgt auf Kosten des Käufers. Beim Entfernen der Produkte ist Sun Green Energy Solar Panels nicht verpflichtet,
Entfernen Sie die installierten Rohre, Formstücke usw. des Produkts und/oder machen Sie die getroffenen baulichen Vorkehrungen rückgängig.

Artikel 5 . Lieferung und Lieferzeit

5.1 Bestellungen werden so schnell wie möglich geliefert. Grundsätzlich ist Sun Green Energy Solar Panels bestrebt, Bestellungen innerhalb von fünf Werktagen zu versenden. Die Lieferfrist beträgt 60 Tage nach Eingang der Bestellung, mit Ausnahme von Vorauszahlungen, bei denen die Lieferfrist 40 Tage nach Zahlungseingang beträgt. Die vorgenannte Lieferzeit zählt nur als Anhaltspunkt und niemals als Frist. Für einige Produkte, insbesondere die Solarmodule, gibt es jedoch stark variierende Lieferzeiten und Marktpreise, abhängig von dem aktuellen globalen Angebot und der Nachfrage. Sun Green Energy Solar Panels wird geänderte Lieferzeiten so schnell wie möglich bekannt geben. Sun Green Energy Solar Panels kann auf der Internetseite weitere Informationen zu Lieferzeiten nennen oder anderweitig schriftlich bekannt geben. Solche Informationen sind nur indikativ.

5.2 Wenn ein Produkt, das vorübergehend nicht vorrätig ist, vom Käufer bestellt wird, wird dies angezeigt, wenn das Produkt wieder verfügbar ist. Sun Green Energy Solar Panels bemüht sich, Verzögerungen innerhalb von drei Werktagen per E-Mail oder Telefon an den Käufer zu melden

5.3 Die Lieferung von Bestellungen, die versandt werden, erfolgt an die vom Käufer bei Vertragsschluss angegebene Adresse.

5.4 Sobald die zu liefernden Produkte an die angegebene Lieferadresse geliefert wurden, geht die Gefahr, soweit es sich um diese Produkte handelt, auf den Käufer über. Bei Lieferungen, die vom Käufer abgeholt werden, geht die Gefahr, soweit es sich um diese Produkte handelt, zum Zeitpunkt der Übergabe, in jedem Fall aber vor der Verladung auf den Käufer über.

5.5 Lieferungen können aus praktischen Gründen in Teilen erfolgen.

5.6 Für Lieferungen ins Ausland können abweichende Bedingungen gelten.

Artikel 6 Umtausch

6.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte unverzüglich nach Erhalt genau zu untersuchen (oder untersuchen zu lassen) und etwaige Mängel oder Schäden unverzüglich zu rügen. Transportschäden müssen ebenfalls direkt dem jeweiligen Spediteur gemeldet werden. Software oder ähnliche Produkte können nur innerhalb von 3 Tagen und in der Originalverpackung, deren Siegel nicht beschädigt wurde, ausgetauscht werden. Ein Umtausch ist nur gegen Vorlage der Originalrechnung möglich.

Artikel 7 Zufriedenheitsgarantie und Widerrufsrecht

7.1 Der Verbraucher-Käufer hat das Recht, ein Widerrufsrecht ohne Vertragsstrafe oder Angabe von Gründen innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt auszuüben. Dieses Widerrufsrecht schließt speziell bestellte und montierte Produkte (fast immer mit Solarpanel-Systemen) und Software oder andere Produkte, deren Siegel gebrochen wurde, aus. Der Verbraucher-Käufer haftet für Schäden an zurückgegebenen Produkten, auch wenn diese durch den Rücktransport verursacht werden.

7.2 Wenn der Verbraucher-Käufer von dem im vorherigen Absatz genannten Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat, wird Sun Green Energy Solar Panels eine Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen nach der Zahlung durch den Verbraucher-Käufer an Sun Green Energy Solar Panels sicherstellen.

7.3 Die Kosten für die Rücksendung der Ware gehen zu Lasten des Verbraucher-Käufers.

Artikel 8 Speicherung

8.1 Das Eigentum an den Produkten, ungeachtet der tatsächlichen Lieferung, geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Käufer alles, was der Käufer in Bezug auf eine Vereinbarung mit Sun Green Energy Solar Panels schuldet, vollständig bezahlt hat, einschließlich der Rückerstattung von Zinsen und Kosten, auch von früheren oder späteren Lieferungen und allen Arbeiten, die in Bezug auf die Produkte durchgeführt werden oder ausgeführt werden.

8.2 Der Käufer darf die Produkte nicht besteuern, verkaufen, weiterverkaufen, veräußern oder anderweitig belasten, bevor das Eigentum daran übergegangen ist.

Artikel 9 Installation und Montage

9.1 Das Produkt wird vom Käufer selbst installiert und angeschlossen, es sei denn, es wurde vereinbart, dass die Installation des Produkts von Sun Green Energy Solar Panels durchgeführt wird.

9.2 Der Käufer ist gegenüber Sun Green Energy Solar Panels für die korrekte und rechtzeitige Ausführung aller Einrichtungen, Einrichtungen oder Bedingungen verantwortlich, die für die
Anordnung des zu montierenden Produkts oder der korrekte Betrieb des Produkts im montierten Zustand.

9.3 Unbeschadet des Vorstehenden stellt der Käufer im Falle der Erbringung von Dienstleistungen durch Sun Green Energy Solar Panels in jedem Fall auf eigene Kosten und Gefahr sicher, dass:
a) das Personal von Sun Green Energy Solar Panels oder der von ihm beauftragte Dritte, sobald es am Ort der Installation angekommen ist, Zugang erhält und die Arbeit während der normalen Arbeitszeit beginnen und fortsetzen kann, und darüber hinaus, wenn Sun Green Energy Solar Panels dies für notwendig hält, außerhalb der normalen Arbeitszeiten, vorausgesetzt, es hat den Käufer rechtzeitig informiert.
b) die Zufahrtsstraßen zum Aufstellungsort für den erforderlichen Transport geeignet sind.
c) der angegebene Ort für die Lagerung und Montage geeignet ist.
(d) alle erforderlichen Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen ergriffen wurden und aufrechterhalten werden und dass alle Maßnahmen ergriffen wurden und aufrechterhalten werden, um die geltenden staatlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Montage/Installation einzuhalten.
e) an dem Ort, an dem das Erzeugnis abgelegt wird, kein Asbest vorhanden ist.
f) Soweit zutreffend, stellt der Käufer sicher, dass Sun Green Energy Solar Panels rechtzeitig über die für die Dienstleistungen erforderlichen Genehmigungen und Genehmigungen sowie über die vom Käufer im Rahmen der Ausführung der Dienstleistungen bereitzustellenden Informationen verfügen kann.

9.4 Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die von anderen auszuführenden Arbeiten und/oder die Lieferung, die nicht zu den Montage-/Installationsarbeiten von Sun Green Energy Solar Panels oder des von ihm beauftragten Dritten gehören, so und rechtzeitig durchgeführt werden, dass die Ausführung der Arbeiten durch oder im Auftrag von Sun Green Energy Solar Panels nicht verzögert wird. Wenn
Tritt dennoch eine Verzögerung im Sinne dieses Absatzes ein, so hat der Käufer Sun Green Energy Solar Panels hierüber rechtzeitig zu informieren.

9.5 Schäden und Kosten, die entstanden sind, weil die in diesem Artikel dargelegten Bedingungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt wurden, gehen zu Lasten des Käufers.

9.6 Der Käufer trägt das Risiko von Schäden, die verursacht werden durch: Ungenauigkeiten in den bereitgestellten Informationen und/oder zugewiesenen Arbeiten; Ungenauigkeiten in den vom Käufer geforderten Konstruktionen und Arbeitsmethoden; Mängel an Materialien oder Werkzeugen, die vom Käufer zur Verfügung gestellt werden; Mängel des (un)beweglichen Eigentums, auf dem die Arbeiten ausgeführt werden.

9.7 Sun Green Energy Solar Panels bemüht sich, die Dienstleistungen pünktlich zu erbringen. Sun Green Energy Solar Panels haftet nicht für direkte und indirekte Schäden, wenn es die Dienstleistungen nicht rechtzeitig erbringt.

9.8 Sun Green Energy Solar Panels wird alle Anstrengungen unternehmen, um die von ihm als guter Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zu erbringen.

9.9 Bei Mehrarbeit ist Sun Green Energy Solar Panels berechtigt, diese dem Käufer in Rechnung zu stellen. Zusätzliche Arbeiten werden – soweit möglich – dem Käufer durch Sun Green Energy Solar Panels so früh wie möglich mitgeteilt. Mit der Ausführung der Mehrleistungen, den damit verbundenen Kosten und der ggf. angepassten Lieferzeit erklärt sich der Käufer einverstanden, es sei denn, der Käufer widerspricht vor Beginn der Ausführung der Nacharbeiten und in jedem Fall innerhalb von fünf Tagen nach der vorgenannten Mitteilung durch Sun Green Energy Solar Panels

Artikel 10 Gewährleistung und Haftung

10.1 Für Produkte, die von Sun Green Energy Solar Panels geliefert werden, gilt die Garantie, wie vom Hersteller des betreffenden Produkts festgelegt. Ist diese Regelung für den Verbraucher-Käufer nachteilig gegenüber den Rechten, die der Verbraucher-Käufer gegenüber Sun Green Energy Solar Panels auf der Grundlage des Gesetzes und des Fernabsatzvertrags geltend machen kann, so gelten zumindest die Rechte nach dem Gesetz und dem Fernabsatzvertrag. In der Praxis bedeutet dies, dass der Verbraucher-Käufer im Falle eines Mangels ohne eigenes Verschulden Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung des Kaufs für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren hat.

10.2 Sun Green Energy Solar Panels ist niemals verpflichtet, dem Käufer oder anderen eine Entschädigung zu zahlen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Sun Green Energy Solar Panels vor. Sun Green Energy Solar Panels haftet niemals für Folge- oder Handelsverluste, indirekte Schäden und entgangenen Gewinn oder Umsatz.

10.3 Die Haftung von Sun Green Energy Solar Panels für Schäden übersteigt niemals einen Betrag, der dem Rechnungswert in Bezug auf das Produkt oder die Dienstleistung entspricht, die den Schaden verursacht hat.

10.4 Unbeschadet der Bestimmungen dieses Artikels kann von einer Gewährleistung keine Rede sein, wenn die Abnutzung in den folgenden Fällen als normal und weiter angesehen werden kann:
-wenn Änderungen am oder am Produkt vorgenommen wurden, einschließlich Reparaturen, die nicht mit Genehmigung von Sun Green Energy Solar Panels oder des Herstellers durchgeführt wurden;
-wenn die Originalrechnung nicht vorgelegt werden kann, geändert oder unleserlich gemacht wurde;
-wenn Mängel auf eine bestimmungsgemäße oder unsachgemäße Verwendung zurückzuführen sind;
-wenn Schäden durch äußere Ursachen oder Einflüsse verursacht wurden;
-wenn Schäden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder fahrlässige Instandhaltung verursacht wurden.

10.5 Der Käufer ist verpflichtet, Sun Green Energy Solar Panels von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen Sun Green Energy Solar Panels im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags geltend machen können, soweit das Gesetz nicht ausschließt, dass die entsprechenden Schäden und Kosten vom Käufer getragen werden.

10.6 Es ist möglich, dass Sun Green Energy Solar Panels auf seiner Website Links zu anderen Internetseiten enthält, die für den Besucher interessant oder informativ sein können. Solche Links sind rein informativ. Sun Green Energy Solar Panels ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Internetseite, auf die verwiesen wird, oder für deren Nutzung

Artikel 11 Höhere Gewalt

11.1 Im Falle höherer Gewalt ist Sun Green Energy Solar Panels nicht verpflichtet, seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer zu erfüllen, oder die Verpflichtung wird für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt.

11.2 Unter höherer Gewalt ist jeder von seinem Willen unabhängige Umstand zu verstehen, durch den die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Käufer ganz oder teilweise verhindert wird. Bis dahin
Zu den Umständen gehören Streiks, Feuer, Betriebsunterbrechungen, Energieausfälle, Nichtlieferung oder verspätete Lieferung von Lieferanten oder anderen beauftragten Dritten sowie das Fehlen einer von der Regierung einzuholenden Genehmigung. Unter höherer Gewalt versteht man auch Fehlfunktionen in einem (Telekommunikations-)Netzwerk oder einer Verbindung oder in genutzten Kommunikationssystemen und/oder die jederzeitige Nichtverfügbarkeit der Internetseite.

Artikel 12 Intellektuell

12.1 Der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass alle geistigen Eigentumsrechte an angezeigten Informationen, Mitteilungen oder anderen Ausdrücken in Bezug auf die Produkte und / oder in Bezug auf die Internetseite Sun Green Energy Solar Panels, seinen Lieferanten oder anderen Berechtigten zustehen.

12.2 Unter Rechten an geistigem Eigentum versteht man Patent-, Urheber-, Marken-, Design- und Designrechte und/oder andere (Rechte an geistigem Eigentum), einschließlich patentierbarer oder nicht patentierbarer Rechte.
technisches und/oder kaufmännisches Know-how, Methoden und Konzepte.

12.3 Dem Käufer ist es untersagt, die in diesem Artikel beschriebenen Rechte an geistigem Eigentum, wie z. B. die Vervielfältigung, ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung von Sun Green Energy Solar Panels, seinen Lieferanten oder anderen Berechtigten zu nutzen, einschließlich Änderungen vorzunehmen, es sei denn, es handelt sich ausschließlich um einen privaten Gebrauch in
Bezug zum Produkt selbst.

Artikel 13 Personenbezogene Daten

13.1 Sun Green Energy Solar Panels verarbeitet die Daten des Käufers nur in Übereinstimmung mit seiner Datenschutzerklärung.

13.2 Sun Green Energy Solar Panels beachtet die geltenden Datenschutzbestimmungen und -gesetze.

Artikel 14 Anwendbares Recht und zuständiges Rechtr

14.1 Alle Angebote und Vereinbarungen unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.

14.2 Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

14.3 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit oder aus Angeboten von Sun Green Energy Solar Panels oder Verträgen, die mit Sun Green Energy Solar Panels geschlossen wurden, werden dem zuständigen Gericht in Zwolle vorgelegt, es sei denn, das Gesetz bestimmt ausdrücklich ein anderes Gericht als zuständig.

Artikel 15 Verschiedenes

15.1 Sun Green Energy Zonnepanelen befindet sich in (1112 AS) Diemen, Visseringweg 1 D und
eingetragen bei der Handelskammer unter Nr. 83845577. Bitte senden Sie alle Korrespondenz bezüglich einer Vereinbarung oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an Sun Green Energy Solar Panels unter der oben genannten Adresse oder an die auf der Internetseite angegebene E-Mail-Adresse.

15.2 Sun Green Energy Solar Panels bemüht sich, die erhaltenen E-Mails spätestens innerhalb von fünf Werktagen zu beantworten.


Allgemeine Geschäftsbedingungen Sun Green Energy Sonnenkollektoren 11-04-2022

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